Obwohl im Jahr 2014 das Verfassungsgericht Ugandas den Gesetzesentwurf, der „homosexuelle Akte“ mit der Todesstrafe ahnden sollte, als verfassungswidrig erklärte, fordern Parlamentsabgeordnete nun, den Gesetzentwurf erneut einzubringen.
von Felix Kröner
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