Kommt es zu einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts bei Personen mit nicht-binärer Geschlechtsidentät, wenn in Formularen eine Verpflichtung besteht, zwischen der Anrede als „Frau“ oder „Herr“ zu wählen? Das Landgericht Frankfurt am Main sagt „Ja“, wie aus dem folgenden Urteil hervor geht.
von Annina Barbara Männig (Rechtsanwältin & Associate bei CMS Hasche Sigle)
Neueste Kommentare