Aktion „Gesicht zeigen“ macht LGBTIQ+ Vorbilder in zweiter Runde weiter sichtbar

Heute veröffentlicht ALICE – das Karrierenetzwerk für LGBTIQ+ Jurist:innen – zum zweiten Mal eine Liste mit erfolgreichen und geouteten LGBTIQ+ Jurist:innen. Die Aktion „Gesicht zeigen“ erschien im September letzten Jahres mit 40 Jurist:innen und betrat für Deutschland und die scheinbar konservative juristische Branche Neuland.

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Kommt es zu einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts bei Personen mit nicht-binärer Geschlechtsidentät, wenn in Formularen eine Verpflichtung besteht, zwischen der Anrede als „Frau“ oder „Herr“ zu wählen? Das Landgericht Frankfurt am Main sagt „Ja“, wie aus dem folgenden Urteil hervor geht. 

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von Annina Barbara Männig (Rechtsanwältin & Associate bei CMS Hasche Sigle)

Wir haben noch einen langen Weg vor uns, und wir alle können mithelfen, dass dieser Weg hin zur sozialen Gleichstellung ein wenig leichter wird. „Gesicht zeigen“ kann dabei helfen – ein Interview mit Matthias Gippert.

Ist das Thema LGBT+ bereits ein visibler Punkt in unserer Gesellschaft? Brauchen wir Role Models in diesem Bereich? Was macht es aus, sich am Arbeitsplatz zu outen? Matthias Gippert, Senior Associate bei Herbert Smith Freehills und Teilnehmer der Aktion „Gesicht zeigen“ sagt, „es ist wichtig, dass Mitglieder der LGBT+ Gemeinschaft in allen Branchen sichtbar sind.“

Diese 40 LGBT+ Jurist:innen setzen sich für mehr Offenheit im Job ein!

Heute wurde mit ALICE – das Karrierenetzwerk für LGBT+ Jurist:innen – im Rahmen der Aktion „Gesicht zeigen“ zum ersten Mal eine Liste mit erfolgreichen und geouteten LGBT+ Jurist:innen veröffentlicht. Ein absolutes Novum für Deutschland und für eine Berufssparte, die noch immer konservativ wie kaum eine andere zu sein scheint und in der LGBT+ Vorbilder fehlen.

Bereits vor einigen Monaten startete die Aktion „Gesicht zeigen“ von ALICE – dem LGBT+ Karrierenetzwerk für Jurist:innen und auch weiterhin wird fleißig nach Teilnehmer:innen gesucht. In einem Interview von LTO mit dem Gründer und CEO der Uhlala Group, Stuart B. Cameron, werden die Schwierigkeiten bei der Suche nach Teilnehmenden für die Liste und die möglichen Ursachen dafür ergründet. 

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Quelle: www.lto.de

Obwohl im Jahr 2014 das Verfassungsgericht Ugandas den Gesetzesentwurf, der „homosexuelle Akte“ mit der Todesstrafe ahnden sollte, als verfassungswidrig erklärte, fordern Parlamentsabgeordnete nun, den Gesetzentwurf erneut einzubringen. 

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von Felix Kröner 

Bereits vor einigen Monaten sprach sich Gesundheitsminister Jens Spahn für ein Verbot von Konversionstherapien aus. Er stellte zwei Gutachten vor, in denen ein Verbot nicht nur medizinisch, sondern auch verfassungsrechtlich geboten sei. Grundsätzlich würden die „Umpolungsversuche“ gegen die Menschenwürde verstoßen, sind medizinisch wirkungslos und können sogar schwere psychische Schäden bei den Betroffenen verursachen. 

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von Sadik Medar

Heute vor genau 2 Jahren wurde die Ehe für alle im Bundestag beschlossen – was hat sich seitdem getan?

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von Sadik Medar

Ab heute beginnt die parlamentarische Debatte in Frankreich zum Thema künstliche Befruchtung für alle Frauen. Laut einer aktuellen Studie stimmen 60 Prozent der Franzosen der Reform zu.

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von Sadik Medar

Sam Smith möchte ab sofort nicht mehr mit dem männlichen Personalpronomen angesprochen werden und wünscht die genderneutrale Ansprache.

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von Sadik Medar