Der Frankfurter Wolfgang Lauinger saß in den 50er Jahren als Homosexueller im Gefängnis, doch das Entschädigungsgesetz gilt nicht für ihn.
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Quelle: Frankfurter Rundschau
Der Frankfurter Wolfgang Lauinger saß in den 50er Jahren als Homosexueller im Gefängnis, doch das Entschädigungsgesetz gilt nicht für ihn.
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