ALICE Get-Together

17. NOVEMBER 2021

Gleiche Rechte für alle Familien

DIE THEMATIK

Bild: Christina Klitzsch-Eulenburg – Initiatorin von nodoption (unten rechts), Lea Beckmann – Verfahrenskoordinatorin, GFF (oben rechts), Lucy Chebout – Rechtsanwältin der Kanzlei Raue, vertritt etliche der strategischen Klagen (unten links) & Nora Markard – Vorstand, GFF (oben links).
Verschiedengeschlechtliche Paare können innerhalb und außerhalb einer Ehe und unabhängig davon, ob ihr Kind biologisch von beiden Partner:innen abstammt, als Eltern in die Geburtsurkunde eingetragen werden. Gesetzlich ist die Eltern-Kind-Zuordnung so geregelt, dass ein Mann automatisch „Vater“ eines Kindes wird, wenn er zum Zeitpunkt der Geburt mit der „Mutter“ verheiratet ist (§ 1592 Nr. 1 BGB). Bei unverheirateten Paaren genügt eine „Vaterschaftsanerkennung“ und ein einfacher Gang zum Standesamt (§ 1592 Nr. 2 BGB).
Nach der biologischen Abstammung wird nicht gefragt. Aus gutem Grund, denn Elternschaft kann eben auch die bewusste Entscheidung in einer Partnerschaft sein, das Kind, mit welchem die eine Person schwanger ist, gemeinsam groß zu ziehen – zum Beispiel nach einer Samenspende oder nach einem „Seitensprung“. Dennoch scheitert derzeit die Eintragung des zweiten Elternteils bei vielen Paaren aufgrund des Wortlauts der Regelung in § 1592 BGB. Oft sind davon lesbische Paare betroffen, die zusammen Kinder großziehen, aber auch Menschen mit divers- oder ohne Geschlechtseintrag oder trans Männer werden rechtlich nicht immer als Elternteil anerkannt.
Dies bedeutet, dass die (Ehe-)Partner:innen der Personen, die das gemeinsame Wunschkind zur Welt gebracht haben, es adoptieren müssen – ein Verfahren, das sich oft über Jahre hinzieht. In dieser Zeit hat das Kind im rechtlichen Sinne nur einen Elternteil und damit zum Beispiel keine Unterhaltsansprüche oder erbrechtliche Ansprüche gegenüber dem zweiten Elternteil. Das Kind wäre sogar Vollwaise, wenn dem einen rechtlich anerkannten Elternteil etwas zustößt.
Diese Diskriminierung von queeren Familien wollen u.a. die GFF und Nodoption nicht hinnehmen. Sie koordinieren und begleiten strategische Klagen von betroffenen Paaren, die darauf gerichtet sind, die Elternstellung der jeweiligen zweiten Person mit nicht-männlichem Geschlechtseintrag gerichtlich festzustellen. Auf diese Weise wollen sie gleiche Rechte für alle Familien gerichtlich durchsetzen.

UNSERE EXPERTINNEN

Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF)

Lea Beckmann

Über ihre Arbeit bei der GFF unterstützt die Juristin Lea Beckmann queere Familien als Verfahrenskoordinatorin bei mehreren Gerichtsverfahren.

Große mediale Aufmerksamkeit erreichte dieses Jahr zum Beispiel das Verfahren der Familie Akkermann.

In dem Verfahren erzielte Familie Akkermann gemeinsam mit ihrer Rechtsanwältin Lucy Chebout und der GFF einen großen Erfolg. Erstmals entschied ein Oberlandesgericht (OLG Celle), dass das Abstammungsrecht verfassungswidrig istund legte den Fall dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vor. Das Gericht muss nun im Rahmen einer konkreten Normenkontrolle umfassend prüfen, inwieweit die abstammungsrechtliche Gesetzeslage mit Grundrechten vereinbar ist.

Initiative „Nodoption“

Christina Klitzsch-Eulenburg

Christina Klitzsch-Eulenburg ist ebenfalls Juristin und selbst Betroffene der aktuellen Gesetzeslage im Abstammungsrecht.

Ihre Frau hat im Mai 2020 den gemeinsamen Sohn zur Welt gebracht, doch sie selbst wurde wegen ihres Geschlechtseintrags „weiblich“ nicht als rechtlicher Elternteil anerkannt. Um diese Anerkennung nachträglich zu erzielen, könnte sie ihren Sohn im Wege eines langwierigen und anstrengenden Prozesses adoptieren.

Doch für Christina und ihre Frau ist das nicht der angemessene Weg. Daher gründeten sie die Initiative „Nodoption“, ein Zusammenschluss von betroffenen queeren Familien, die mittels strategischer Prozessführung gegen das geltende Abstammungsrecht vor Gericht ziehen, um eine Grundsatzentscheidung zu bewirken. Sie fordern die rechtliche Anerkennung der Elternschaft beider Elternteile von Geburt an, unabhängig vom Geschlechtseintrag.